Ethylenoxid in Lebensmittelzusatzstoffen

Für den umstrittenen Stoff Ethylenoxid in Zusatzstoffen werden strengere Regeln geschaffen.

Der Stoff ist als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zugelassen. Doch in Form von Lebensmittelzusatzstoffen ist der Stoff wegen seiner krebserzeugenden, erbgutverändernden und toxischen Wirkung umstritten und deshalb in der EU nicht zugelassen.
Dennoch findet sich dieser Stoff regelmäßig, zum Beispiel in Johannisbrotkernmehl und in Kapseln für Medikamente in der pharmazeutischen Industrie.
Johannisbrotkernmehl wird häufig für die Zubereitung von Speiseeis und Backwaren in der Lebensmittelindustrie verwendet.

Die Durchsetzung von Ethylenoxid war aufgrund der schlechten Gesetzgebung schwierig. Daher hat die Kommission beschlossen, in der Verordnung (EU) 231/2012 mit Wirkung vom 1. September 2022 einen Rückstandshöchstgehalt von 0,1 mg/kg für Ethylenoxid in Lebensmittelzusatzstoffen festzulegen. Dies liegt an der Bestimmungsgrenze dieses Stoffes , d.h. dies ist die niedrigste derzeit messbare Rückstandskonzentration.

Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Produkte auf die Einhaltung dieser neuen Rückstandshöchstgehalte prüfen lassen. Groen Agro Control ist von der RVA akkreditiert, die Analyse von Ethylenoxid auf Lebensmittelzusatzstoffen und Kapseln durchzuführen, und reagiert somit gut auf diese Entwicklungen. Die Kapseln werden in der Lebensmittelindustrie (Nahrungsergänzungsmittel) oder der pharmazeutischen Industrie (Medikamente) verwendet.

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Weitere Informationen erhalten Sie bei Michel Witmer, Produktmanager Lebensmittel, oder telefonisch unter +31(0)15 257 25 11